Stadtrat Verfahren
Stadtratsbeschluss vom 04.03.2026 — was beschlossen wurde
Der Rat hat die Einleitung zweier Bauleitplanverfahren beschlossen — mit Auswirkungen auf die Feldstraße und die Freifläche am Autohaus Schürmann.
Am 04.03.2026 hat der Stadtrat der Stadt Herten die Einleitung zweier Bauleitplanverfahren im Bereich Herten-Langenbochum beschlossen. Für die Initiative ist das der Ausgangspunkt für das geplante Bürgerbegehren — nicht aus Ablehnung gegen Entwicklung generell, sondern aus Sorge um ein nachvollziehbares und tragfähiges Verfahren.
Vollsortimenter an der Feldstraße
Für die Feldstraße wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Bezug zum Einzelhandel diskutiert — verbunden mit Änderungen des Flächennutzungsplans. Aus Sicht der Initiative muss hier ein aktuelles Einzelhandelskonzept und eine solide Verkehrs- und Standortbewertung vorliegen.
Wohnbebauung südlich der Polsumer Straße
Das zweite Verfahren betrifft den Freiraum der Wiese angrenzend an das Autohaus Schürmann und mögliche Wohnbebauung (bis zu rund 100 Einheiten wurden in der öffentlichen Debatte genannt — Details ergeben sich aus den Planungsunterlagen). Hier sind Bedarf, Kitas, Schulen und die Auswirkungen auf Natur und Außenbereich zentral.
Wie es weitergeht
Ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW kann — wenn die formellen Voraussetzungen erfüllt sind — eine Beschlussvorlage des Stadtrats zum Aufruf eines Bürgerentscheids erreichen. Die Initiative arbeitet daran, Unterstützerinnen und Unterstützer zu sammeln und transparent zu informieren.