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Wortlaut

Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW

Aufhebung des Beschlusses zur Bauleitplanung in Herten-Langenbochum (26/043) vom 04.03.2026.

Dies ist der vollständige Wortlaut, mit dem das Bürgerbegehren bei der Stadt Herten eingereicht wird. Die Unterschriftenlisten enthalten denselben Text — du unterschreibst exakt diese Fragestellung.

Ratsbeschluss vom 04.03.2026

Der Rat der Stadt Herten hat am 04.03.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

„Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße Nr. 274–276“.

Begründung des Ratsbeschlusses: Zur Unterstützung und Sicherung des aktuell bestehenden Nahversorgungsangebotes in den Stadtteilen Langenbochum und Scherlebeck soll ein entsprechendes planungsrechtliches Verfahren durchgeführt werden.

Der Stadt Herten liegt der schriftliche Antrag der Schoofs Immobilien GmbH, Kevelaer, vor, die die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begehrt hat.

Antrag zum Bürgerbegehren

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß § 26 Gemeindeordnung NRW die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu folgender Frage:

Fragestellung

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Rates der Stadt Herten zur Bauleitplanung (Beschlussvorlage 26/043) ‚Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße‘ aufgehoben und nicht weiterverfolgt wird, um die grüne Lunge Langenbochums in der derzeitigen Form zu erhalten?“

Begründung

Ansicht der Bürgerinitiative: Aus Sicht der Unterzeichnenden könnten weiterhin offene Fragen hinsichtlich der ökologischen, klimatischen und wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Bebauung bestehen. Insbesondere die Bedeutung der betroffenen Flächen für Klimaausgleich, Entwässerung, Hochwasserschutz sowie Natur-, Gewässer- und Artenschutz sollte vor einer weiteren Verfahrensfortführung umfassend geprüft werden. Dabei könnte auch die Nähe zum Naturschutzgebiet Loemühlenbachtal sowie der damit verbundene Schutz von Artenvielfalt und Fauna von besonderer Bedeutung sein.

Zudem könnte ein zusätzlicher Bedarf für die geplante Einzelhandelsfläche bislang nicht hinreichend nachgewiesen sein. Aus Sicht der Unterzeichnenden könnte dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ besondere Bedeutung zukommen. Darüber hinaus könnte eine Ansiedlung außerhalb der im Einzelhandelskonzept vorgesehenen Bereiche Auswirkungen auf bestehende Ortszentren und gewachsene Versorgungsstrukturen haben.

Das Bürgerbegehren verfolgt daher das Ziel, den Beschluss vom 04.03.2026 aufzuheben und den Einzelhandel an der Feldstraße nicht umzusetzen.

Kostenschätzung der Stadtverwaltung

Nach Mitteilung der Stadt Herten entstehen durch die Aufhebung der genannten Beschlüsse keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt.

Ein gesonderter Kostendeckungsvorschlag ist daher nicht erforderlich.

Vertretungsberechtigte

Die Unterzeichnenden benennen für das Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW folgende vertretungsberechtigte Personen:

  1. 1

    Simon Haskes

    Föhrenkamp 1, 45699 Herten

  2. 2

    Berthold Bossmann

    Lyckstr. 7, 45701 Herten

  3. 3

    André Möller

    Buschstr. 43, 45701 Herten

Den Wortlaut unterstützen — jetzt unterschreiben

Wir brauchen 2.790 gültige Unterschriften innerhalb von 25 Tagen. Unterschreiben kannst du überall, wo du unser Plakat siehst — an unseren Infoständen im Stadtgebiet (Termine über unseren WhatsApp-Kanal) — oder bequem über das Kontaktformular: Wir kommen persönlich zu dir.

Gültig sind Unterschriften aller in Herten Wahlberechtigten (Erstwohnsitz Herten) — Deutsche und Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten ab 16 Jahren.

Dieser Text ist der Wortlaut des bei der Stadt Herten eingereichten Bürgerbegehrens. Bei Abweichungen zwischen dieser Darstellung und den offiziell hinterlegten Unterlagen ist der eingereichte Originaltext maßgeblich.